Ehrungen

Antragsfristen und Sonderregelungen

Ehrungsanträge für Ehrungen des BVBW, der BDMV und der CISM sind durch den Antragsteller immer mindestens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin bei der zugehörigen Geschäftsstelle des Kreisverbandes (für Antragsteller aus Vereinen) bzw. mindestens 6 Wochen vor dem Ehrungstermin bei der BVBW-Geschäftsstelle (für Antragsteller aus Kreisverbänden) einzureichen.
Abweichungen in der Antragsstellung sowie in der Vergabe von Ehrungen können ausschließlich nur vom BVBW-Präsidium beschlossen werden.

Form der Einreichung

Die Anträge müssen nach den jeweils gültigen Formularen bzw. der anzuwendenden Software der Verbände vollständig und sachlich richtig ausgefüllt, eingereicht werden. Die elektronische Übermittlung der Ehrungsanträge nach dem Standard der ComMusic-Software (Verein/Verband) ist für die Vereine an die Kreisverbände sowie auch für die Kreisverbände an den BVBW grundsätzlich verpflichtend.

Sonstiges

Bei der Antragstellung soll darauf geachtet werden, dass für eine Person keine Mehrfachehrungen zum gleichen Ehrungstermin vorgenommen werden.
Werden im Rahmen der Ehrung Urkunden oder Ehrenbriefe ausgehändigt, so sollte der Antragsteller eine Rahmung vornehmen.
Die Festlegung der Kostensätze für die Aushändigung von Ehrungszeichen und Urkunden obliegt der BVBW-Geschäftsstelle und den jeweiligen Kreisverbänden.

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PRO MUSICA-Plakette

Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Eine nachträgliche Verleihung bei einem über 100-jährigen Bestehen ist selbstverständlich ebenfalls möglich.

Weitere Informationen zu der PRO MUSICA-Plakette und zu den weiteren Auszeichnungen des BMCO finden sie ->HIER<-

Die PRO MUSICA-Plakette wird nach 100 Jahren ununterbrochener Tätigkeit nicht „automatisch“ verliehen, sondern muss beantragt werden.

Antragsschluss ist der 30. Juni eines Jahres für eine Verleihung im Folgejahr.
Für eine Verleihung der PRO MUSICA-Plakette im Jahr 2025.

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