Zuschüsse
Der Blasmusikverband Baden-Württemberg unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Blasmusik in seinem Einzugsbereich.
Zuschüsse und Formulare
Der BVBW unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Blasmusik in seinem Einzugsbereich. Folgende Maßnahmen werden unterstützt:
- Durchführung von Wertungsspielen (betrifft den Kreisverband)
- Teilnahme an Wertungsspielen (betrifft die Vereine)
- Durchführung von Schulungsmaßnahmen (betrifft den Kreisverband)
Hinweise zur Förderung von Schulungsmaßnahmen
Als Schulungsmaßnahmen gelten:
- Musikalische Schulungen, wie D-Lehrgänge, Dirigentenweiterbildung, etc.
- Schulungen für Funktionsträger, wie Infotag für Vorstände, Weiterbildung für Schriftführer/Kassier, etc.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Kreisverband der Veranstalter ist. Die Teilnehmenden müssen also aus mehr als einem Verein aus dem Verbandsgebiet kommen. Typische Fälle sind z.B.: D-Lehrgang im Bezirk, Marschmusik-Weiterbildung im Kreisverband, Vorstände-Info-Tag im Kreisverband.
Zur Förderung eingereicht werden können z.B. Honorar für Dozenten, Lehrmaterial (z.B. Mannheimer Bläserschule), Fahrtkosten für Dozenten, Raumkosten, etc.
Als Belege müssen eingereicht werden: Teilnehmerliste, Stunden-/Lehrgangsplan, Rechnungen.
Bei der Erstellung der Förderanträge hilft Ihnen gerne Ihr Kreisverband oder die Geschäftsstelle des BVBW weiter.