Zuschüsse und Formulare

Der BVBW unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Blasmusik in seinem Einzugsbereich. Folgende Maßnahmen werden unterstützt:

  • Durchführung von Wertungsspielen (betrifft den Kreisverband)
  • Teilnahme an Wertungsspielen (betrifft die Vereine)
  • Durchführung von Schulungsmaßnahmen (betrifft den Kreisverband)

Hinweise zur Förderung von Schulungsmaßnahmen

Als Schulungsmaßnahmen gelten:

  • Musikalische Schulungen, wie D-Lehrgänge, Dirigentenweiterbildung, etc.
  • Schulungen für Funktionsträger, wie Infotag für Vorstände, Weiterbildung für Schriftführer/Kassier, etc.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Kreisverband der Veranstalter ist. Die Teilnehmenden müssen also aus mehr als einem Verein aus dem Verbandsgebiet kommen. Typische Fälle sind z.B.: D-Lehrgang im Bezirk, Marschmusik-Weiterbildung im Kreisverband, Vorstände-Info-Tag im Kreisverband.

Eine Besonderheit gilt bei einem Lehrkonzert. Hier wird das Formular für die Bildungsmaßnahmen verwendet. Der Veranstalter muss hier nicht der Kreisverband sein. Als Nachweis legen Sie bitte die Bestätigung des LBO über das Lehrkonzert bei, so wie eine Teilnehmerliste. Lehrkonzerte werden pauschal mit 1.000,00€ bezuschusst.

Zur Förderung eingereicht werden können z.B. Honorar für Dozenten, Lehrmaterial (z.B. Mannheimer Bläserschule), Fahrtkosten für Dozenten, Raumkosten, etc.

Als Belege müssen eingereicht werden: Teilnehmerliste, Stunden-/Lehrgangsplan, Rechnungen.

Bei der Erstellung der Förderanträge hilft Ihnen gerne Ihr Kreisverband oder die Geschäftsstelle des BVBW weiter.

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