Medienrecht
Urheberrecht im Verein
Musik, Noten, Fotos, Videos oder Texte – das Urheberrecht spielt im Vereinsalltag an vielen Stellen eine wichtige Rolle. Wer darf was verwenden, veröffentlichen, kopieren oder bearbeiten?
Weiterführende Informationen für BVBW-Mitglieder:
Ausführliche Informationen und Hinweise zum Urheberrecht stehen unseren Mitgliedern im MeinBVBW Onlineportal zur Verfügung. Für den Zugriff ist eine Anmeldung im Portal erforderlich.
Musik auf Social Media
Ob Konzertmitschnitt, Probenvideo oder kurzer Clip aus dem Vereinsleben – Musik gehört für viele Vereine selbstverständlich zu Social Media. Doch sobald geschützte Musik auf Plattformen wie Instagram, Facebook oder YouTube verwendet wird, greifen urheber- und lizenzrechtliche Regelungen.
Weiterführende Informationen für BVBW-Mitglieder:
Ausführliche Informationen und Hinweise zur Nutzung von Musik auf Social Media stehen unseren Mitgliedern im MeinBVBW Onlineportal zur Verfügung. Für den Zugriff ist eine Anmeldung im Portal erforderlich.
VG Musikedition – Noten rechtssicher nutzen
Ob Kopieren, Scannen oder digitale Weitergabe von Noten: Hier gelten klare Regeln. Die VG Musikedition vertritt die Rechte von Musikverlagen und sorgt dafür, dass Noten legal genutzt werden können.
Weiterführende Informationen für BVBW-Mitglieder:
Ausführliche Informationen zur Nutzung, Vervielfältigung und digitalen Weitergabe von Noten stehen unseren Mitgliedern im MeinBVBW Onlineportal zur Verfügung. Für den Zugriff ist eine Anmeldung im Portal erforderlich.
Digitalisierte Noten – was ist erlaubt?
Scannen, Speichern, Teilen: Digitale Noten erleichtern den Probenalltag – sind aber rechtlich klar geregelt. In der Regel ist das Digitalisieren von Noten urheberrechtlich nicht erlaubt, auch nicht für den vereinsinternen Gebrauch.
Weiterführende Informationen für BVBW-Mitglieder:
Ausführliche Informationen zu digitalen Noten, möglichen Ausnahmen und der rechtssicheren Nutzung stehen unseren Mitgliedern im MeinBVBW Onlineportal zur Verfügung. Für den Zugriff ist eine Anmeldung im Portal erforderlich.