Aktuelle Informationen

Wichtige Information zur Ausgleichsvereinigung
Wenn Vereine Dirigentinnen, Dirigenten oder Musikerinnen und Musiker vergüten, kann dies sozialversicherungspflichtig sein und damit eine Meldepflicht gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) auslösen.

Um Vereine zu entlasten und Rechtssicherheit zu schaffen, hat der Blasmusikverband Baden-Württemberg mit der KSK eine Ausgleichsvereinigung (AV) abgeschlossen.
Diese gilt seit 01.01.2025.

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Kontakt Geschäftsstelle

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