Künstlersozialkasse
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.
Aktuelle Informationen
Wichtige Information zur Ausgleichsvereinigung
Wenn Vereine Dirigentinnen, Dirigenten oder Musikerinnen und Musiker vergüten, kann dies sozialversicherungspflichtig sein und damit eine Meldepflicht gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) auslösen.
Um Vereine zu entlasten und Rechtssicherheit zu schaffen, hat der Blasmusikverband Baden-Württemberg mit der KSK eine Ausgleichsvereinigung (AV) abgeschlossen.
Diese gilt seit 01.01.2025.
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